Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025

Deine Meinung zum ÖPNV im Rheinland zählt!

Mit dem Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025 schreibt der Zweckverband go.Rheinland seinen Nahverkehrsplan von 2016 fort und stellt - im Zusammenhang mit seinen Trägerzweckverbänden Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) - seine Aufgaben und Unterstützungsangebote erstmals als regionaler Mobilitätsverbund in einem Gesamtplan dar. Er besteht aus drei Teilen: Teil A (Grundlagen), Teil B (SPNV-Nahverkehrsplan) und Teil C (Integrierte Verkehrsgestaltung).

Im Zeitraum 16. Dezember 2024 bis 07. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, die Planungen von go.Rheinland, AVV und VRS kennen zu lernen und die eigene Meinung einzubringen.

Teil A

Grundlagen

A1

Der Zweckverband go.Rheinland entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Rheinland, fördert Investitionen in den ÖPNV und SPNV und wirkt in Abstimmung mit seinen Mitgliedern auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hin. Mit dem „Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025“ schreibt der Zweckverband go.Rheinland seinen Nahverkehrsplan 2016 fort und stellt – im Zusammenwirken mit seinen Trägerzweckverbänden Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) – seine Aufgaben und Unterstützungsangebote erstmals als regionaler Mobilitätsverbund in einem Gesamtplan dar. Dieser umfasst drei Teile: Teil A enthält die politischen, planerischen, finanziellen und weiteren Rahmenbedingungen, Teil B den SPNV-Nahverkehrsplan und Teil C setzt sich mit der integrierten Verkehrsgestaltung auseinander.

A1 Einleitung

A2

Der Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes go.Rheinland ist deckungsgleich mit dem Regierungsbezirk Köln. Für sein operatives Geschäft setzt der Zweckverband die go.Rheinland GmbH ein. Es wird beschrieben, welche räumlichen und wirtschaftlichen Strukturen das Verbandsgebiet kennzeichnen, welche rechtlichen sowie planerischen Rahmenbedingungen bedeutend sind und wie das Verkehrsnetz im Verbandsgebiet aussieht.

A2.1 Charakteristika des Verbandsgebietes

A2.2 Grundlagen der Raumordnung und Schienenverkehrsplanung

A2.3 Klimapolitische Rahmenbedingungen

A3

Im Zusammenhang mit seinen Kernaufgaben möchte go.Rheinland den Fahrgästen einen nachhaltigen, barrierefreien und serviceorientierten öffentlichen Nahverkehr bieten und gleichzeitig die Mobilitätswende und den Klimaschutz vorantreiben. Die „Mission“ beschreibt, welchen Zielen und welcher übergeordneten Verantwortung sich die go.Rheinland GmbH verpflichtet sieht.

A3.1 Kernaufgaben des Zweckverbandes go.Rheinland

A3.2 Mission der go.Rheinland GmbH

A4

Der Zweckverband go.Rheinland ist Bewilligungsbehörde für Investitionen in den ÖPNV nach dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen (§§ 12, 13 ÖPNVG NRW) und nach weiteren Gesetzen und Programmen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die Betriebskosten des Schienenpersonennahverkehrs werden durch Regionalisierungsmittel und Fahrgeldeinnahmen finanziert, wobei go.Rheinland die Erlösverantwortung trägt und die Einnahmen aus Fahrgeldern dem Zweckverband direkt zufließen. Für die Fahrzeugfinanzierung wird das „NRW-RRX-Modell“ genutzt, bei dem die Züge im Eigentum der Zweckverbände liegen. Zudem fördert go.Rheinland die Betriebskosten regionaler Schnellbusverkehre.

A4.1 ÖPNV-/SPNV-Investitionsförderung

A4.2 Förderung der Betriebskosten regionaler Schnellbusverkehre

A4.3 Förderung und Finanzierung der Betriebskosten des SPNV

A5

Mit der Bereitstellung eines bedarfsgerechten und verlässlichen Schienenpersonennahverkehrs im Rheinland sind vielfältige Herausforderungen verbunden: Dazu gehören die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des Betriebs und von Baumaßnahmen, die Bewältigung des Fachkräftemangels, die Erneuerung und der Ausbau von Schienenwegen und Bahnhöfen sowie die integrierte Verkehrsgestaltung, die Digitalisierung und die Verbesserung der Fahrgastinformation.

A5 Herausforderungen bei der Aufgabenerfüllung von go.Rheinland

Teil A - Grundlagen

Der Zweckverband go.Rheinland entscheidet über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Rheinland, fördert Investitionen in den ÖPNV und SPNV und wirkt in Abstimmung mit seinen Mitgliedern auf eine integrierte Verkehrsgestaltung hin. Mit dem „Mobilitätsplan / SPNV-Nahverkehrsplan 2025“ schreibt der Zweckverband go.Rheinland seinen Nahverkehrsplan 2016 fort und stellt – im Zusammenwirken mit seinen Trägerzweckverbänden Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) – seine Aufgaben und Unterstützungsangebote erstmals als regionaler Mobilitätsverbund in einem Gesamtplan dar. Dieser umfasst drei Teile: Teil A enthält die politischen, planerischen, finanziellen und weiteren Rahmenbedingungen, Teil B den SPNV-Nahverkehrsplan und Teil C setzt sich mit der integrierten Verkehrsgestaltung auseinander.

A1 Einleitung

Der Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes go.Rheinland ist deckungsgleich mit dem Regierungsbezirk Köln. Für sein operatives Geschäft setzt der Zweckverband die go.Rheinland GmbH ein. Es wird beschrieben, welche räumlichen und wirtschaftlichen Strukturen das Verbandsgebiet kennzeichnen, welche rechtlichen sowie planerischen Rahmenbedingungen bedeutend sind und wie das Verkehrsnetz im Verbandsgebiet aussieht.

A2.1 Charakteristika des Verbandsgebietes

A2.2 Grundlagen der Raumordnung und Schienenverkehrsplanung

A2.3 Klimapolitische Rahmenbedingungen

Im Zusammenhang mit seinen Kernaufgaben möchte go.Rheinland den Fahrgästen einen nachhaltigen, barrierefreien und serviceorientierten öffentlichen Nahverkehr bieten und gleichzeitig die Mobilitätswende und den Klimaschutz vorantreiben. Die „Mission“ beschreibt, welchen Zielen und welcher übergeordneten Verantwortung sich die go.Rheinland GmbH verpflichtet sieht.

A3.1 Kernaufgaben des Zweckverbandes go.Rheinland

A3.2 Mission der go.Rheinland GmbH

Der Zweckverband go.Rheinland ist Bewilligungsbehörde für Investitionen in den ÖPNV nach dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen (§§ 12, 13 ÖPNVG NRW) und nach weiteren Gesetzen und Programmen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die Betriebskosten des Schienenpersonennahverkehrs werden durch Regionalisierungsmittel und Fahrgeldeinnahmen finanziert, wobei go.Rheinland die Erlösverantwortung trägt und die Einnahmen aus Fahrgeldern dem Zweckverband direkt zufließen. Für die Fahrzeugfinanzierung wird das „NRW-RRX-Modell“ genutzt, bei dem die Züge im Eigentum der Zweckverbände liegen. Zudem fördert go.Rheinland die Betriebskosten regionaler Schnellbusverkehre.

A4.1 ÖPNV-/SPNV-Investitionsförderung

A4.2 Förderung der Betriebskosten regionaler Schnellbusverkehre

A4.3 Förderung und Finanzierung der Betriebskosten des SPNV

Mit der Bereitstellung eines bedarfsgerechten und verlässlichen Schienenpersonennahverkehrs im Rheinland sind vielfältige Herausforderungen verbunden: Dazu gehören die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des Betriebs und von Baumaßnahmen, die Bewältigung des Fachkräftemangels, die Erneuerung und der Ausbau von Schienenwegen und Bahnhöfen sowie die integrierte Verkehrsgestaltung, die Digitalisierung und die Verbesserung der Fahrgastinformation.

A5 Herausforderungen bei der Aufgabenerfüllung von go.Rheinland

Teil B

SPNV-Nahverkehrsplan

B1

Der SPNV-Nahverkehrsplan legt die Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die zuständigen Aufgabenträger fest. Auf Grundlage des ÖPNV-Gesetzes NRW (§§ 5, 8 und 9 ÖPNVG NRW) berücksichtigt der Nahverkehrsplan die aktuellen Verkehrsstrukturen, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Belange des Klima- und Umweltschutzes. Ergebnisse und Beschlüsse aus bestehenden Verkehrs-, Bedarfs- und Regionalplanungen werden beachtet und basierend auf den aktuellen Sachständen zu Linien- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Schienenpersonennahverkehrs fortgeschrieben.

B1.1 Gesetzliche Grundlage

B1.2 SPNV-Nahverkehrsplan 2016

B1.3 Bedarfspläne und Regionalplanung

B1.4 Struktur

B2

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbandsgebiet von go.Rheinland umfasst 31 Linien, darunter 11 Regionalexpress-, 15 Regionalbahn- und 5 S-Bahn-Linien. Zur Berücksichtigung der steigenden Fahrgastnachfrage wurden die Zielnetze für den SPNV auf der Grundlage des bestehenden Liniennetzes und der Zielnetze aus dem Nahverkehrsplan 2016 für die Jahre 2032 und 2040 fortgeschrieben. Die Umsetzung eines Integralen Taktfahrplans ist ein wesentliches Werkzeug zur Steigerung der Qualität und damit der Attraktivität des ÖPNV insgesamt. Die Ausweitung des SPNV-Angebotes erfordert allerdings eine auskömmliche Finanzierung der Betriebsleistungen.

B2.1 Grundlagen

B2.2 Infrastrukturbetreiber

B2.3 Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan 2016

B2.4 Entwicklung der Fahrgastzahlen

B2.5 Produktkategorien im SPNV

B2.6 Der Integrale Taktfahrplan

B3

Aus den planerischen Zielsetzungen ergeben sich Anforderungen an den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs. So sollen die Betriebszeiten ausgeweitet, die Barrierefreiheit hergestellt und die Sicherheit verbessert werden. Die Modernisierung der Fahrzeuge, die Elektrifizierung weiterer Eisenbahnstrecken sowie die Verbesserung des Mobilfunkempfangs und WLAN in den Zügen stehen im Fokus. Eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation wird durch zentrale Datendrehscheiben sichergestellt. Insbesondere bei der Baustellenkommunikation werden Synergien und positive Effekte durch zentral koordiniertes Handeln geschaffen und genutzt, um einheitliche und konsistente Informationen sicherzustellen.

B3.1 Bedienzeiten

B3.2 Sicherheit und Personalbesetzung

B3.3 Streckenleistungsfähigkeit

B3.4 Barrierefreiheit

B3.5 Fahrzeuge

B3.6 Fahrgastinformation

B3.7 Baustellenkommunikation

B4

Der NRW-Takt im Schienenpersonennahverkehr wird im Rahmen des bundesweiten Deutschlandtaktes weiterentwickelt. Dazu werden fahrplanbasierte Betriebskonzepte auf Basis von Takt- und Linienanpassungen sowie Streckenreaktivierungen erarbeitet und daraus die notwendigen Infrastrukturausbedarfe abgeleitet. Während die Planungen im Zielnetz 2032 vor allem den S-Bahn-Ausbau im Knoten Köln sowie Streckenreaktivierungen im Fokus haben, steht im Zielnetz 2040 unter anderem die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express mit einem durchgehenden 15-Minuten-Takt zwischen Köln und Hamm im Vordergrund.

B4.1 Einleitung

B4.2 Zielnetz 2032

B4.3 Zielnetz 2040

B4.4 Weitere Planungsvorstellungen

B5

Die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur im Rheinland ist für die Funktionsfähigkeit der Bahnknoten Köln, Aachen und Bonn im Zuge der transnationalen Schienenkorridore von übergeordnetem Interesse. Um die infrastrukturellen Voraussetzungen für die geplanten und beschlossenen Zielnetze NRW für 2032 und 2040 zu schaffen und die Betriebsqualität und Leistungsfähigkeit nachhaltig zu steigern, soll der Schienenverkehr durch die Einrichtung des Zugbeeinflussungssystems ETCS (European Train Control System) digitalisiert werden. Ebenso dringlich ist die Beseitigung der Engpässe in den Knoten Köln, Aachen und Bonn durch einen weiteren Ausbau der Infrastruktur, um Konflikte zwischen Personen- und Güterverkehr zu vermeiden und eine Leistungsausweitung im Schienenpersonennahverkehr zu ermöglichen. Für eine erfolgreiche und transparente Weiterentwicklung der Infrastruktur wird der Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Institutionen bzw. Interessensvertretungen eine sehr hohe Bedeutung beigemessen.

B5.1 Einleitung

B5.2 Zielnetz 2032

B5.3 Zielnetz 2040

B5.4 Digitalisierung

B5.5 Öffentlichkeitsbeteiligung

B6

Die Verkehrsverträge werden europaweit mit dem Ziel ausgeschrieben, unter Einhaltung vorgegebener hoher Qualitätsstandards möglichst wirtschaftliche Angebote der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erhalten. Zusätzlich wird so der Wettbewerb im SPNV gefördert. Seit Einführung der Bruttoverkehrsverträge liegen Erlöschancen und Risiken beim Zweckverband go.Rheinland.

B6.1 Wettbewerb

B6.2 Fahrzeugeigenbetrieb

B6.3 Bruttoverkehrsvertrag

B7

Die Erlösverantwortung des Zweckverbandes go.Rheinland erfordert ein erlöswirksames Marketing. Um die Erlöse aus dem Ticketverkauf und damit die Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern, wird auf die Fahrgäste gezielt unter der Marke "go.Rheinland" zugegangen. Mit dieser wettbewerbsfähigen und sichtbaren Dachmarke sollen potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Stakeholder vom SPNV und von nachhaltiger Mobilität insgesamt überzeugt werden.

B7 Erlöswirksames Marketing

B8

Mit der Digitalisierung und dem Fortschritt bei der technischen Ausstattung der Züge hat sich die Qualitätssicherung im SPNV in den letzten Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Zentrale Größen sind die Verfügbarkeit des Leistungsangebotes (insbesondere Pünktlichkeit, Zug- und Kapazitätsausfall), die Funktionsfähigkeit und die Sauberkeit der Zugausstattung sowie der Personaleinsatz im Zug. Das Erscheinungsbild der Stationen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität des Gesamtsystems.

B8.1 Ziele

B8.2 Angebotsqualität

B8.3 Stationsqualität

B8.4 Controlling

Teil B - SPNV-Nahverkehrsplan

Der SPNV-Nahverkehrsplan legt die Organisation, Ausgestaltung und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die zuständigen Aufgabenträger fest. Auf Grundlage des ÖPNV-Gesetzes NRW (§§ 5, 8 und 9 ÖPNVG NRW) berücksichtigt der Nahverkehrsplan die aktuellen Verkehrsstrukturen, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Belange des Klima- und Umweltschutzes. Ergebnisse und Beschlüsse aus bestehenden Verkehrs-, Bedarfs- und Regionalplanungen werden beachtet und basierend auf den aktuellen Sachständen zu Linien- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben des Schienenpersonennahverkehrs fortgeschrieben.

B1.1 Gesetzliche Grundlage

B1.2 SPNV-Nahverkehrsplan 2016

B1.3 Bedarfspläne und Regionalplanung

B1.4 Struktur

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Verbandsgebiet von go.Rheinland umfasst 31 Linien, darunter 11 Regionalexpress-, 15 Regionalbahn- und 5 S-Bahn-Linien. Zur Berücksichtigung der steigenden Fahrgastnachfrage wurden die Zielnetze für den SPNV auf der Grundlage des bestehenden Liniennetzes und der Zielnetze aus dem Nahverkehrsplan 2016 für die Jahre 2032 und 2040 fortgeschrieben. Die Umsetzung eines Integralen Taktfahrplans ist ein wesentliches Werkzeug zur Steigerung der Qualität und damit der Attraktivität des ÖPNV insgesamt. Die Ausweitung des SPNV-Angebotes erfordert allerdings eine auskömmliche Finanzierung der Betriebsleistungen.

B2.1 Grundlagen

B2.2 Infrastrukturbetreiber

B2.3 Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan 2016

B2.4 Entwicklung der Fahrgastzahlen

B2.5 Produktkategorien im SPNV

B2.6 Der Integrale Taktfahrplan

Aus den planerischen Zielsetzungen ergeben sich Anforderungen an den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs. So sollen die Betriebszeiten ausgeweitet, die Barrierefreiheit hergestellt und die Sicherheit verbessert werden. Die Modernisierung der Fahrzeuge, die Elektrifizierung weiterer Eisenbahnstrecken sowie die Verbesserung des Mobilfunkempfangs und WLAN in den Zügen stehen im Fokus. Eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation wird durch zentrale Datendrehscheiben sichergestellt. Insbesondere bei der Baustellenkommunikation werden Synergien und positive Effekte durch zentral koordiniertes Handeln geschaffen und genutzt, um einheitliche und konsistente Informationen sicherzustellen.

B3.1 Bedienzeiten

B3.2 Sicherheit und Personalbesetzung

B3.3 Streckenleistungsfähigkeit

B3.4 Barrierefreiheit

B3.5 Fahrzeuge

B3.6 Fahrgastinformation

B3.7 Baustellenkommunikation

Der NRW-Takt im Schienenpersonennahverkehr wird im Rahmen des bundesweiten Deutschlandtaktes weiterentwickelt. Dazu werden fahrplanbasierte Betriebskonzepte auf Basis von Takt- und Linienanpassungen sowie Streckenreaktivierungen erarbeitet und daraus die notwendigen Infrastrukturausbedarfe abgeleitet. Während die Planungen im Zielnetz 2032 vor allem den S-Bahn-Ausbau im Knoten Köln sowie Streckenreaktivierungen im Fokus haben, steht im Zielnetz 2040 unter anderem die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express mit einem durchgehenden 15-Minuten-Takt zwischen Köln und Hamm im Vordergrund.

B4.1 Einleitung

B4.2 Zielnetz 2032

B4.3 Zielnetz 2040

B4.4 Weitere Planungsvorstellungen

Die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur im Rheinland ist für die Funktionsfähigkeit der Bahnknoten Köln, Aachen und Bonn im Zuge der transnationalen Schienenkorridore von übergeordnetem Interesse. Um die infrastrukturellen Voraussetzungen für die geplanten und beschlossenen Zielnetze NRW für 2032 und 2040 zu schaffen und die Betriebsqualität und Leistungsfähigkeit nachhaltig zu steigern, soll der Schienenverkehr durch die Einrichtung des Zugbeeinflussungssystems ETCS (European Train Control System) digitalisiert werden. Ebenso dringlich ist die Beseitigung der Engpässe in den Knoten Köln, Aachen und Bonn durch einen weiteren Ausbau der Infrastruktur, um Konflikte zwischen Personen- und Güterverkehr zu vermeiden und eine Leistungsausweitung im Schienenpersonennahverkehr zu ermöglichen. Für eine erfolgreiche und transparente Weiterentwicklung der Infrastruktur wird der Beteiligung der Öffentlichkeit wie auch der Institutionen bzw. Interessensvertretungen eine sehr hohe Bedeutung beigemessen.

B5.1 Einleitung

B5.2 Zielnetz 2032

B5.3 Zielnetz 2040

B5.4 Digitalisierung

B5.5 Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Verkehrsverträge werden europaweit mit dem Ziel ausgeschrieben, unter Einhaltung vorgegebener hoher Qualitätsstandards möglichst wirtschaftliche Angebote der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erhalten. Zusätzlich wird so der Wettbewerb im SPNV gefördert. Seit Einführung der Bruttoverkehrsverträge liegen Erlöschancen und Risiken beim Zweckverband go.Rheinland.

B6.1 Wettbewerb

B6.2 Fahrzeugeigenbetrieb

B6.3 Bruttoverkehrsvertrag

Die Erlösverantwortung des Zweckverbandes go.Rheinland erfordert ein erlöswirksames Marketing. Um die Erlöse aus dem Ticketverkauf und damit die Wirtschaftlichkeit des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu steigern, wird auf die Fahrgäste gezielt unter der Marke "go.Rheinland" zugegangen. Mit dieser wettbewerbsfähigen und sichtbaren Dachmarke sollen potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Stakeholder vom SPNV und von nachhaltiger Mobilität insgesamt überzeugt werden.

B7 Erlöswirksames Marketing

Mit der Digitalisierung und dem Fortschritt bei der technischen Ausstattung der Züge hat sich die Qualitätssicherung im SPNV in den letzten Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Zentrale Größen sind die Verfügbarkeit des Leistungsangebotes (insbesondere Pünktlichkeit, Zug- und Kapazitätsausfall), die Funktionsfähigkeit und die Sauberkeit der Zugausstattung sowie der Personaleinsatz im Zug. Das Erscheinungsbild der Stationen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität des Gesamtsystems.

B8.1 Ziele

B8.2 Angebotsqualität

B8.3 Stationsqualität

B8.4 Controlling

Teil C

Integrierte Verkehrsgestaltung

C1

go.Rheinland hat sich gemeinsam mit seinen Trägerzweckverbänden Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Aachener Verkehrsverbund (AVV) zu einem regionalen Mobilitätsverbund entwickelt, der Verantwortung für eine integrierte Verkehrsgestaltung übernimmt. In enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Region wird nachhaltige Mobilität durch koordinierte Verkehrsangebote, kommunale und betriebliche Unterstützungsangebote, regionale Standards sowie digitale Dienstleistungen gefördert.

C1 Einleitung

C2

Im Mittelpunkt des Mobilitätsmanagements stehen das Mobilitätsverhalten, die Zusammenarbeit bei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu Mobilität und Verkehr sowie die Unterstützung der Förderung nachhaltiger Mobilität in Unternehmen. In Nordrhein-Westfalen wird der Ansatz durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorangetrieben. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Angebote für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger geschaffen – darunter Angebote im kommunalen, zielgruppenspezifischen und standortbezogenen Mobilitätsmanagement.

C2.1 Definition

C2.2 Unterstützungsangebote

C2.3 Evaluation von Mobilitätsangeboten

C3

Die Aufgabe der regionalen Mobilitätsentwicklung dient dazu, die Entwicklung vernetzter Mobilität mit einem attraktiven Zugang zum ÖPNV im Zusammenwirken der drei Zweckverbände go.Rheinland, Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) möglichst flächendeckend zu fördern. Dazu gehören die Erarbeitung regionaler Konzepte (Klimaschutzteilkonzept, Mobilstationskonzept, Park-and-Ride-Konzept), vielfältige Unterstützungsangebote für Kommunen und Verkehrsunternehmen zur Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge sowie die Bereitstellung von Planungsdaten.

C3.1 Definition

C3.2 Regionale Konzepte

C3.3 Unterstützungsangebote

C4

Ein reibungsloser ÖPNV erfordert die Verarbeitung und den Austausch umfangreicher Daten und Informationen zum Verkehrsgeschehen. Mobilitäts-Apps, Buchungsplattformen und Hintergrundsysteme machen Fahrplanauskunft und Ticketvertrieb digital möglich und fördern die Multimodalität und Verbesserung der Kundeninformation. Die Datenaufbereitung und -bereitstellung sowie Online-Tools unterstützen Kommunen und Verkehrsunternehmen und sorgen für eine nahtlose Kundeninformation und Reiseplanung der Fahrgäste.

C4.1 Mobilitäts-Apps

C4.2 Online-Tools

C4.3 Hintergrundsysteme

C4.4 Datenmanagement und -analyse

C5

Kooperationen zwischen Institutionen bzw. Interessensvertretungen (Stakeholdern) und die Einbindung insbesondere der regionalen und lokalen Politik sind für eine integrierte Verkehrsgestaltung von zentraler Bedeutung. Interkommunale Kooperationen, Partnerschaften mit Verbänden und Kammern sowie die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und der regionalen Politik tragen zur Förderung nachhaltiger Mobilität bei. Ziel ist es, durch diese Zusammenarbeit die Mobilitätswende voranzutreiben und die Lebensqualität im Rheinland zu verbessern.

C5 Kooperationen

C5.1 Interkommunale Kooperationen

C5.2 Verbände, Kammern und Nichtregierungsorganisationen

Teil C - Integrierte Verkehrsgestaltung

go.Rheinland hat sich gemeinsam mit seinen Trägerzweckverbänden Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und Aachener Verkehrsverbund (AVV) zu einem regionalen Mobilitätsverbund entwickelt, der Verantwortung für eine integrierte Verkehrsgestaltung übernimmt. In enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Region wird nachhaltige Mobilität durch koordinierte Verkehrsangebote, kommunale und betriebliche Unterstützungsangebote, regionale Standards sowie digitale Dienstleistungen gefördert.

C1 Einleitung

Im Mittelpunkt des Mobilitätsmanagements stehen das Mobilitätsverhalten, die Zusammenarbeit bei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu Mobilität und Verkehr sowie die Unterstützung der Förderung nachhaltiger Mobilität in Unternehmen. In Nordrhein-Westfalen wird der Ansatz durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorangetrieben. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Angebote für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger geschaffen – darunter Angebote im kommunalen, zielgruppenspezifischen und standortbezogenen Mobilitätsmanagement.

C2.1 Definition

C2.2 Unterstützungsangebote

C2.3 Evaluation von Mobilitätsangeboten

Die Aufgabe der regionalen Mobilitätsentwicklung dient dazu, die Entwicklung vernetzter Mobilität mit einem attraktiven Zugang zum ÖPNV im Zusammenwirken der drei Zweckverbände go.Rheinland, Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) möglichst flächendeckend zu fördern. Dazu gehören die Erarbeitung regionaler Konzepte (Klimaschutzteilkonzept, Mobilstationskonzept, Park-and-Ride-Konzept), vielfältige Unterstützungsangebote für Kommunen und Verkehrsunternehmen zur Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge sowie die Bereitstellung von Planungsdaten.

C3.1 Definition

C3.2 Regionale Konzepte

C3.3 Unterstützungsangebote

Ein reibungsloser ÖPNV erfordert die Verarbeitung und den Austausch umfangreicher Daten und Informationen zum Verkehrsgeschehen. Mobilitäts-Apps, Buchungsplattformen und Hintergrundsysteme machen Fahrplanauskunft und Ticketvertrieb digital möglich und fördern die Multimodalität und Verbesserung der Kundeninformation. Die Datenaufbereitung und -bereitstellung sowie Online-Tools unterstützen Kommunen und Verkehrsunternehmen und sorgen für eine nahtlose Kundeninformation und Reiseplanung der Fahrgäste.

C4.1 Mobilitäts-Apps

C4.2 Online-Tools

C4.3 Hintergrundsysteme

C4.4 Datenmanagement und -analyse

Kooperationen zwischen Institutionen bzw. Interessensvertretungen (Stakeholdern) und die Einbindung insbesondere der regionalen und lokalen Politik sind für eine integrierte Verkehrsgestaltung von zentraler Bedeutung. Interkommunale Kooperationen, Partnerschaften mit Verbänden und Kammern sowie die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und der regionalen Politik tragen zur Förderung nachhaltiger Mobilität bei. Ziel ist es, durch diese Zusammenarbeit die Mobilitätswende voranzutreiben und die Lebensqualität im Rheinland zu verbessern.

C5 Kooperationen

C5.1 Interkommunale Kooperationen

C5.2 Verbände, Kammern und Nichtregierungsorganisationen

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